AGBs


§1 Zustandekommen des Vertrages:

Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche, fernmündliche* Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. ab Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt TF. Services GbR. (im folgenden TF. genannt) das Angebot des Kunden auf Abschluß des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt TF. das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist TF. 10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot von TF. innerhalb von 10 Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher oder mündlicher Form beim Reisebüro oder der Buchungsstelle.

§2 Inhalt des Vertrages:


Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Voucher. TF. muß sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten, sowie für die Durchführung der "Check-in" Dienstleistungen im Voucher des Kunden. Die in Preislisten und Publikationen von TF. ausgewiesenen Preise gelten für jeweils eine Abholadresse und eine einfache Strecke; pro weitere angefahrener Adresse, hervorgehend aus einer Buchung, wird ein zusätzliches Entgeld gemäß der gültigen Preisliste berechnet. "Check-in" Buchungen sind jeweils nur für eine Abholadresse möglich. Die Beförderung der Gäste und des Gepäcks erfolgt durch ausgewählte Leistungsträger. TF. verpflichtet sich, auch bei Verspätung der ankommenden Flüge ein Fahrzeug ihres Leistungsträgers bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Ankunftszeiten und Flugnummern verbindlich. Die Reisenden sind verpflichtet Umbuchungen die nach Auftragserteilung stattfinden der TF. schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen. Bei fernmündlicher Anzeige ist der Name der entgegennehmenden Person zu notieren. Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse ect. sind auch von TF. nur in begrenztem Maße aufzufangen, so daß auch über das übliche hinausgehende Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. Die Festlegung der Abholzeiten für Fahrgäste oder "Check-in" Gepäck obliegt ausschließlich TF. Allerdings trägt der Reisende bei eigener Festlegung der Abholzeit das volle Risiko für ein nicht pünktliches Erreichen seines Abfluges. Im Normalfall ergibt sich die Abholzeit aus der eizuplanenden Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Fluggesellschaften.

§3 Preis:


Der Preis für die gebuchten Leistungen ist bei der Buchungsstelle oder bar beim Fahrer zu entrichten.

§4 Rücktritt:


Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß der gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt bei gebuchten Transferen die Rücktrittserklärung des Kunden bei TF. bis spätestens 16.00 Uhr am Vortag vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Beim Rücktritt von einem gebuchten "Check-in" werden keine Stornierungsgebühren erhoben wenn die Rücktrittserklärung bis 48 Stunden vor der geplanten Abholung des Reisegepäcks bei TF. vorliegt. Rücktrittserklärungen die später eingehen lösen folgende Stornierungsgebühren aus:

  • Transferbuchungen zum Flughafen sowie "Check-in" Buchungen 100% des Leistungspreises.
  • Transferbuchungen vom Flughafen und Gepäckzustellungen 50% des Leistungspreises.

Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, TF. nachzuweisen, daß der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

TF. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der Vereinbarten Leistungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet TF. dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von TF. auf das Dreifache des vereinbarten Leistungspreises. TF. haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine Vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung TF. unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.

§5 salvatorische Klausel:


Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. Beide Parteinen einigen sich darauf, eine Regelung zu finden, die den Sinn und Zweck des Vertrages erfüllt.

Sollte dies nicht möglich sein, treten die gesetzlichen Vorschriften in Kraft. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte trotz alledem uneinigkeiten bezüglich der Transportstrecke in Kilometern geben, Verpflichten sich beide Parteien den angaben von der Firma map24 anzuerkennen. Sollte trotz aller sorgfallt,nicht ausräumbare uneinigkeiten herrschen, so Verpflichten sich beide Parteien anstelle einer gerichtlichen ausseinandersetzung einen Sachverständigen Schiedsrichter das Urteil über die etwaigen Streitpunkte zu überlassen, und sich dem Urteil zu beugen. Die kosten hiefür werden von beiden Parteien zu gleichen Teilen Getragen.