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 AGBs 
                                                  
                                                 
                                                 §1 Zustandekommen des Vertrages:
  
                                                 Die Reiseleistung kommt
                                                                  auf schriftliche, mündliche, fernmündliche* Anmeldung des
                                                                  Kunden verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche
                                                                  Bestätigung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des
                                                                  Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab
                                                                  Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. ab Abgabe der mündlich
                                                                  oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt TF.
                                                                  Services GbR. (im folgenden TF. genannt) das Angebot des Kunden auf
                                                                  Abschluß des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde
                                                                  nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt TF. das Angebot nur in
                                                                  abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues
                                                                  Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist TF.  10 Tage ab Zugang beim
                                                                  Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot von TF. innerhalb von 10
                                                                  Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in
                                                                  schriftlicher oder mündlicher Form beim Reisebüro oder der Buchungsstelle. 
                                                  §2 Inhalt des Vertrages:
  
                                                 Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Voucher. TF.
                                                                  muß sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der
                                                                  Leistung berühren vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises
                                                                  sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen
                                                                  für die Durchführung von Abholungen und Rückfahrten, sowie für die Durchführung
                                                                  der "Check-in" Dienstleistungen im Voucher des Kunden. Die in Preislisten und
                                                                  Publikationen von TF. ausgewiesenen Preise gelten für jeweils eine Abholadresse
                                                                  und eine einfache Strecke; pro weitere angefahrener Adresse, hervorgehend aus
                                                                  einer Buchung, wird ein zusätzliches Entgeld gemäß der gültigen Preisliste berechnet.
                                                                  "Check-in" Buchungen sind jeweils nur für eine Abholadresse möglich. Die Beförderung
                                                                  der Gäste und des Gepäcks erfolgt durch ausgewählte Leistungsträger. TF. verpflichtet
                                                                  sich, auch bei Verspätung der ankommenden Flüge ein Fahrzeug ihres Leistungsträgers
                                                                  bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten im Rahmen des zumutbaren (bis zu 1 Stunde)
                                                                  nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen
                                                                  Ankunftszeiten und Flugnummern verbindlich. Die Reisenden sind verpflichtet Umbuchungen
                                                                  die nach Auftragserteilung stattfinden der TF. schriftlich oder fernmündlich anzuzeigen.
                                                              Bei fernmündlicher Anzeige ist der Name der entgegennehmenden Person zu notieren.
                                                                  Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse
                                                                  ect. sind auch von TF.  nur in begrenztem Maße aufzufangen, so daß auch über das übliche
                                                                  hinausgehende Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. Die Festlegung der Abholzeiten
                                                                  für Fahrgäste oder "Check-in" Gepäck obliegt ausschließlich TF.  Allerdings trägt der
                                                                  Reisende bei eigener Festlegung der Abholzeit das volle Risiko für ein nicht pünktliches
                                                                  Erreichen seines Abfluges. Im Normalfall ergibt sich die Abholzeit aus der eizuplanenden
                                                                  Fahrzeit, sowie den Bestimmungen der Fluggesellschaften. 
                                                   §3 Preis:
  
                                                 Der Preis für die gebuchten Leistungen ist bei der Buchungsstelle oder bar beim Fahrer zu entrichten. 
                                                   §4 Rücktritt:
  
                                                 Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß der gesetzlichen Vorschriften zu.
                                                                                   Liegt bei gebuchten Transferen die Rücktrittserklärung des Kunden bei TF. bis spätestens
                                                                                   16.00 Uhr am Vortag vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben.
                                                                                   Beim Rücktritt von einem gebuchten "Check-in" werden keine Stornierungsgebühren erhoben wenn
                                                                                   die Rücktrittserklärung bis 48 Stunden vor der geplanten Abholung des Reisegepäcks bei TF. vorliegt.
                                                                                   Rücktrittserklärungen die später eingehen lösen folgende Stornierungsgebühren aus:
  
                                                  - Transferbuchungen zum Flughafen sowie "Check-in" Buchungen 100% des Leistungspreises.
 
                                                  - Transferbuchungen vom Flughafen und Gepäckzustellungen 50% des Leistungspreises.
  
                                                   Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, TF. nachzuweisen, daß der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. 
  TF. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung
                                                                                 der Vereinbarten Leistungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße
                                                                                 Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der der
                                                                                 gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet TF. dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der
                                                                                 gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt
                                                                                 sich die Haftung von TF. auf das Dreifache des vereinbarten Leistungspreises. TF. haftet im übrigen
                                                                                 nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine
                                                                                 Vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt.
                                                                                 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung TF. unverzüglich zur Kenntnis zu bringen.  
                                                  §5 salvatorische Klausel:
  
                                                 Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit
                                                                                 des Vertrages. Beide Parteinen einigen sich darauf, eine Regelung zu finden, die den Sinn und
                                                                                 Zweck des Vertrages erfüllt.
  Sollte dies nicht möglich sein, treten die gesetzlichen Vorschriften in Kraft.
                                                                                 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte trotz alledem uneinigkeiten bezüglich
                                                                                 der Transportstrecke in Kilometern geben, Verpflichten sich beide Parteien den angaben von der Firma map24
                                                                                 anzuerkennen. Sollte trotz aller sorgfallt,nicht ausräumbare uneinigkeiten herrschen, so Verpflichten sich
                                                                                 beide Parteien anstelle einer gerichtlichen ausseinandersetzung einen Sachverständigen Schiedsrichter das
                                                                                 Urteil über die etwaigen Streitpunkte zu überlassen, und sich dem Urteil zu beugen. Die kosten hiefür werden
                                                                                 von beiden Parteien zu gleichen Teilen Getragen.
                                                 |  
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